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AUFGABEN EINER PFLEGEKAMMER

Die Hauptaufgabe einer Kammer für Pflegeberufe wird es sein, zum Wohle der Allgemeinheit die Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Nachteilen und Schäden durch unsachgemäße Pflege zu schützen. Weitere Zuständigkeitsbereiche sind:

  • Beratung des Gesetzes- und Verordnungsgebers; Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren; Kooperation mit der öffentlich-rechtlichen Verwaltung;
  • Gutachtertätigkeit; Benennung von Sachverständigen;
  • Schiedsstellentätigkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben;
  • Implementierung und Durchsetzung einer für alle Angehörigen der Pflegeberufe gültigen Berufsethik;
  • Förderung, Regelung, Überwachung und Anerkennung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen;
  • Abnahme von Prüfungen;
  • Registrierung aller Angehörigen der Pflegeberufe im entsprechenden Bundesland; Vergabe von Lizenzen;
    und
  • Kooperation und Kontaktpflege mit anderen nationalen und internationalen Institutionen im Gesundheitswesen.

© Prof. Edith Kellnhauser, Mainz 2000