Die Hauptaufgabe einer Kammer für
Pflegeberufe wird es sein, zum Wohle der Allgemeinheit die Bürgerinnen
und Bürger vor gesundheitlichen Nachteilen und Schäden
durch unsachgemäße Pflege zu schützen. Weitere
Zuständigkeitsbereiche sind:
Beratung des Gesetzes- und Verordnungsgebers;
Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren; Kooperation mit der
öffentlich-rechtlichen Verwaltung;
Gutachtertätigkeit; Benennung
von Sachverständigen;
Schiedsstellentätigkeit
zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung
zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben;
Implementierung und Durchsetzung
einer für alle Angehörigen der Pflegeberufe gültigen
Berufsethik;
Förderung, Regelung, Überwachung
und Anerkennung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen;
Abnahme von Prüfungen;
Registrierung aller Angehörigen
der Pflegeberufe im entsprechenden Bundesland; Vergabe von Lizenzen;
und
Kooperation und Kontaktpflege mit anderen nationalen
und internationalen Institutionen im Gesundheitswesen.