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KODEX FÜR PROFESSIONELLES VERHALTEN

Jede examinierte Pflegeperson soll sich stets so verhalten, dass das von der Bevölkerung in sie gesetzte Vertrauen gerechtfertigt ist, das Image und Ansehen des Berufsstandes erhöht werden, die gesundheitspflegerischen Bedürfnisse der Bevölkerung befriedigt werden, und dass vor allem den Bedürfnissen individueller Patienten und Klienten Rechnung getragen wird.

Jede examinierte Pflegeperson ist für die Ausübung ihrer pflegerischen Tätigkeiten verantwortlich. Sie soll bei der Ausübung pflegerischer Tätigkeiten:

  • sich stets so verhalten, dass das Wohlbefinden von Patienten und Klienten gefördert und geschützt wird,
  • sicherstellen, dass in ihrem Verantwortungsbereich nichts geschieht oder unterlassen wird, das sich nachteilig auf den Zustand oder die Sicherheit von Patienten oder Klienten auswirken könnte,
  • jede Gelegenheit wahrnehmen, um ihr berufliches Wissen und ihre pflegerische Kompetenz zu erhalten und zu vermehren,
  • Defizite ihrer pflegerischen Kompetenz erkennen und in einem solchen Falle keine an sie delegierten Aufgaben übernehmen, bevor sie sich nicht die dafür erforderliche Kompetenz erworben hat und von zuständiger Stelle als kompetent bestätigt wurde,
  • in unterstützender und kooperativer Weise mit anderen professionellen Vertretern des Gesundheitsteams zusammenarbeiten und deren speziellen Beitrag innerhalb des Gesundheitsteams respektieren und anerkennen,
  • die Kulturtraditionen, individuelle Werte und religiösen Gepflogenheiten von Patienten/Klienten berücksichtigen,
  • kulturspezifische Betreuung von Sterbenden und deren Angehörigen durchführen,
  • entsprechenden vorgesetzten Personen oder offiziellen Stellen bekannt geben, dass aufgrund von Gewissenskonflikten in bestimmten Situationen professioneller Einspruch erhoben oder von einer Durchführungsverweigerung bestimmter Tätigkeiten Gebrauch gemacht wird,
  • jeglichen Missbrauch vermeiden, der aufgrund ihrer privilegierten Beziehung mit Patienten/Klienten und ihres privilegierten Zugangs zu deren Eigentum, Wohnung oder Arbeitsplatz besteht,
  • erhaltene Informationen während der Ausübung professioneller Tätigkeiten vertraulich behandeln und diese nicht ohne die Erlaubnis von Patienten/Klienten oder deren gesetzlichen Vertreter publik machen, es sei denn, dass dies rechtlich oder gerichtlich, oder im gesellschaftlichen Interesse erforderlich ist,
  • das Umfeld von Patienten/Klienten in Betracht ziehen und dessen Auswirkungen auf deren physisches, psychisches, spirituelles und soziales Wohlbefinden, außerdem die vorhandenen Ressourcen berücksichtigen und entsprechende Gesundheitsbehörden auf prekäre Situationen hinweisen, die den Patienten/Klienten in Gefahr bringen könnten, oder die der Einhaltung bestehender Sicherheitsstandards in der pflegerischen Praxis entgegenwirken,
  • den Arbeitsumfang von Berufskolleg/innen und Nachgeordneten und den damit einhergehenden Druck berücksichtigen und entsprechende Schritte unternehmen, in Fällen, in denen es sich um Missbrauch von Pflegepersonen handelt und/oder Gefahr besteht, dass die Einhaltung bestehender Sicherheitsstandards in der pflegerischen Praxis nicht gewährleistet ist,
  • auf der Basis eigenen beruflichen Wissens, Erfahrung und Position Kolleg/innen und Nachgeordnete je nach individuellem Bedarf bei deren Erwerb von beruflicher Kompetenz unterstützen,
  • Geschenke, Gefälligkeiten oder Einladungen zurückweisen, die als Einflussnahme zum Zwecke bevorzugter Behandlung interpretiert werden können,
  • den Gebrauch beruflicher Titel bei der Förderung kommerzieller Produkte vermeiden, um die Unabhängigkeit beruflicher Begutachtung, auf die sich Patienten verlassen, nicht zu kompromittieren.

Hinweis für alle examinierten Pflegekräfte:

Dieser Kodex für professionelles Verhalten wird von der Pflegekammer herausgegeben.

Er wurde herausgegeben als ethische Orientierung und professioneller Ratgeber für alle examinierten Pflegepersonen.

Der Kodex unterliegt einer regelmäßigen Revision durch die Pflegekammer.

Die Kammer erwartet, dass Berufsangehörige es als ihre Verpflichtung ansehen (zusätzlich zur Verpflichtung der Kammer) die Relevanz des Kodexes im Kontext ihres professionellen und gesellschaftlichen Praxisfeldes zu überprüfen.

Die Kammer würde sich über Kommentare und Vorschläge freuen, die bei der regelmäßigen Überarbeitung des Kodex Berücksichtigung finden können.

Dieser ethische Kodex für examinierte Pflegepersonen ist entstanden in Anlehnung an den
CODE OF PROFESSIONAL CONDUCT FOR THE NURSE, MIDWIFE AND HEALTH VISITOR
ISSUED BY: THE UNITED KINGDOM CENTRAL COUNCIL, LONDON, 1984.

Übersetzt und überarbeitet von Edith Kellnhauser unter Einbeziehung von Hinweisen der Initiativgruppen Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Bremen.