Jede examinierte Pflegeperson soll sich stets so
verhalten, dass das von der Bevölkerung in sie gesetzte Vertrauen
gerechtfertigt ist, das Image und Ansehen des Berufsstandes erhöht
werden, die gesundheitspflegerischen Bedürfnisse der Bevölkerung
befriedigt werden, und dass vor allem den Bedürfnissen individueller
Patienten und Klienten Rechnung getragen wird.
Jede examinierte Pflegeperson ist für die Ausübung
ihrer pflegerischen Tätigkeiten verantwortlich. Sie soll
bei der Ausübung pflegerischer Tätigkeiten:
sich stets so verhalten, dass
das Wohlbefinden von Patienten und Klienten gefördert und
geschützt wird,
sicherstellen, dass in ihrem
Verantwortungsbereich nichts geschieht oder unterlassen wird,
das sich nachteilig auf den Zustand oder die Sicherheit von
Patienten oder Klienten auswirken könnte,
jede Gelegenheit wahrnehmen,
um ihr berufliches Wissen und ihre pflegerische Kompetenz zu
erhalten und zu vermehren,
Defizite ihrer pflegerischen
Kompetenz erkennen und in einem solchen Falle keine an sie delegierten
Aufgaben übernehmen, bevor sie sich nicht die dafür
erforderliche Kompetenz erworben hat und von zuständiger
Stelle als kompetent bestätigt wurde,
in unterstützender und
kooperativer Weise mit anderen professionellen Vertretern des
Gesundheitsteams zusammenarbeiten und deren speziellen Beitrag
innerhalb des Gesundheitsteams respektieren und anerkennen,
die Kulturtraditionen, individuelle
Werte und religiösen Gepflogenheiten von Patienten/Klienten
berücksichtigen,
kulturspezifische Betreuung
von Sterbenden und deren Angehörigen durchführen,
entsprechenden vorgesetzten
Personen oder offiziellen Stellen bekannt geben, dass aufgrund
von Gewissenskonflikten in bestimmten Situationen professioneller
Einspruch erhoben oder von einer Durchführungsverweigerung
bestimmter Tätigkeiten Gebrauch gemacht wird,
jeglichen Missbrauch vermeiden,
der aufgrund ihrer privilegierten Beziehung mit Patienten/Klienten
und ihres privilegierten Zugangs zu deren Eigentum, Wohnung
oder Arbeitsplatz besteht,
erhaltene Informationen während
der Ausübung professioneller Tätigkeiten vertraulich
behandeln und diese nicht ohne die Erlaubnis von Patienten/Klienten
oder deren gesetzlichen Vertreter publik machen, es sei denn,
dass dies rechtlich oder gerichtlich, oder im gesellschaftlichen
Interesse erforderlich ist,
das Umfeld von Patienten/Klienten
in Betracht ziehen und dessen Auswirkungen auf deren physisches,
psychisches, spirituelles und soziales Wohlbefinden, außerdem
die vorhandenen Ressourcen berücksichtigen und entsprechende
Gesundheitsbehörden auf prekäre Situationen hinweisen,
die den Patienten/Klienten in Gefahr bringen könnten, oder
die der Einhaltung bestehender Sicherheitsstandards in der pflegerischen
Praxis entgegenwirken,
den Arbeitsumfang von Berufskolleg/innen
und Nachgeordneten und den damit einhergehenden Druck berücksichtigen
und entsprechende Schritte unternehmen, in Fällen, in denen
es sich um Missbrauch von Pflegepersonen handelt und/oder Gefahr
besteht, dass die Einhaltung bestehender Sicherheitsstandards
in der pflegerischen Praxis nicht gewährleistet ist,
auf der Basis eigenen beruflichen
Wissens, Erfahrung und Position Kolleg/innen und Nachgeordnete
je nach individuellem Bedarf bei deren Erwerb von beruflicher
Kompetenz unterstützen,
Geschenke, Gefälligkeiten
oder Einladungen zurückweisen, die als Einflussnahme zum
Zwecke bevorzugter Behandlung interpretiert werden können,
den Gebrauch beruflicher Titel
bei der Förderung kommerzieller Produkte vermeiden, um
die Unabhängigkeit beruflicher Begutachtung, auf die sich
Patienten verlassen, nicht zu kompromittieren.
Hinweis für alle examinierten Pflegekräfte:
Dieser Kodex für professionelles Verhalten
wird von der Pflegekammer herausgegeben.
Er wurde herausgegeben als ethische Orientierung
und professioneller Ratgeber für alle examinierten Pflegepersonen.
Der Kodex unterliegt einer regelmäßigen
Revision durch die Pflegekammer.
Die Kammer erwartet, dass Berufsangehörige
es als ihre Verpflichtung ansehen (zusätzlich zur Verpflichtung
der Kammer) die Relevanz des Kodexes im Kontext ihres professionellen
und gesellschaftlichen Praxisfeldes zu überprüfen.
Die Kammer würde sich über Kommentare
und Vorschläge freuen, die bei der regelmäßigen
Überarbeitung des Kodex Berücksichtigung finden können.
Dieser ethische Kodex für examinierte Pflegepersonen
ist entstanden in Anlehnung an den
CODE OF PROFESSIONAL CONDUCT FOR THE NURSE, MIDWIFE AND HEALTH
VISITOR
ISSUED BY: THE UNITED KINGDOM CENTRAL COUNCIL, LONDON, 1984.
Übersetzt und überarbeitet von Edith Kellnhauser
unter Einbeziehung von Hinweisen der Initiativgruppen Brandenburg,
Rheinland-Pfalz, Bremen.