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Geschäftsordnung
der Nationalen Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland

Überarbeitete Fassung, Stuttgart den 29.10.2005, Verabschiedet am 4.03.2006 in Bielefeld

Präambel

Die Nationale Konferenz versteht sich als Koordinationsorgan der Initiativen zur Errichtung von Pflegekammern in den einzelnen Bundesländern.
Die Nationale Konferenz sieht ihre primäre Verantwortung darin, durch Herstellung von Öffentlichkeit ein Selbstverwaltungsorgan—Pflegekammern-- zu fordern.
Die Pflegekammern übernehmen u. a. die Verantwortung zur Schaffung von Voraussetzungen, die die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung bei Inanspruchnahme von professioneller Pflege fördert, erhält und schützt.
Dies wird erreicht durch die Regulierung der Ausübung der beruflichen Pflege, sowie der Ausbildung für alle Pflegeberufe.

Unsere Schwerpunkte sehen wir:

  • in der Unterstützung der Länderinitiativen,
  • damit das Schaffen von Voraussetzungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik,
  • Qualitätssicherung in der beruflichen Pflege,
  • Erstellung einer verbindlichen Berufsordnung und Berufsethik (Kodex)

§ 1 Zweck
Strukturierung und Regelung der Konferenzen für alle Mitglieder der Nationalen Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland.

§ 2 Ziele
Bundesweite Errichtung von Pflegekammern in jedem Bundesland zur Qualitätssicherung der Pflegeberufe in ambulanten, teilstationären und stationären Bereichen, und sonstigen Diensten.
Einbeziehung von beruflichen, gemeinnützigen und politischen Organisationen zu diesem Zweck.

§ 3 Geschäftsstelle
Sitz der Nationalen Konferenz zur Errichtung von Pflegekammer in der Bundesrepublik Deutschland ist 32689 Kalletal, In den Ellern 7.

§ 4 Vorstand
Die Nationale Konferenz gibt sich einen Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden/ der Vorsitzenden, deren Stellvertreter/In und einer weiteren Person.
Der Stellvertreter/in führt die Geschäftsstelle.
4.1
Der Vorstand regelt alle internen und externen Angelegenheiten der Nationalen Konferenz, soweit nach Beschluss der Mitglieder dafür nicht andere Mitglieder zuständig sind.
4.2
Die Vorsitzende/der Vorsitzende ist Repräsentant/Repräsentantin der Nationalen Konferenz nach außen. Ihr/Ihm obliegen vor allem der Aufbau und die Fortentwicklung von Kontakten zu Institutionen, Verbänden und Behörden, wobei Verlautbarungen stets im Einvernehmen mit dem Vorstand stehen müssen.
4.3
Der Vorstand entscheidet über die Teilnahme von Gästen und Experten an den Sitzungen

 

§ 5 Mitgliedschaft
Mitglieder sind Fördervereine der Bundesländer und pflegerische Berufsorganisationen, deren Ziel nachweislich die Verkammerung der Pflege ist. Jede Mitgliedsorganisation entsendet bis zu zwei ständige Vertretungen. Das Forum der Mitglieder entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden über die Aufnahme neuer Mitglieder.
Mitglieder der Nationalen Konferenz können juristische und natürliche Personen sein.
Natürliche Personen müssen sich durch besonderen Einsatz um den Kammergedanken hervorgetan haben.

Die Mitgliedschaft endet:

  • durch Austritt, dieser bedarf der Schriftform
  • durch Ausschluss. Ausgeschlossen werden Mitglieder, die der unter §2 genannten Zielsetzung zuwider handeln. Der Ausschluss erfolgt nach Anhörung des betroffenen Mitglieds durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder der Nationalen Konferenz.
  • durch Tod bei natürlichen Personen.

§ 6 Konferenzen
Die Nationale Konferenz tagt mindestens zweimal pro Jahr. Die Gastgeberin/ Der Gastgeber wird durch Konsens bestimmt.

Die Vorsitzende/der Vorsitzende erstellt die Tagesordnung einschließlich Zeitrahmen und lädt mindestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin ein. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen.
Die / der Vorsitzende der Nationalen Konferenz und sein Stellvertreter/In wird für die Dauer von zwei Jahren aus dem Kreis der Mitglieder gewählt. Die Entscheidung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Das Protokoll wird von der Geschäftsstelle erstellt und den Mitgliedern auf dem Postwege/eMail zugestellt.

In der Konferenz wird der Termin und Ort für die nächste Tagung abgestimmt.
Die für die Sitzung entstehenden Kosten(Bewirtung, Räume) trägt der jeweilige Gastgeber.

§ 7 Tagesordnung
Vorschläge für die Tagesordnung und Anträge auf Änderung der Tagesordnung können von jedem Mitglied bis 7 Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.
Nach Eröffnung der Sitzung gibt die Vorsitzende/der Vorsitzende die Tagesordnung bekannt.
Die Mitglieder beschließen über Anträge zur Änderung der Tagesordnung und legen die Tagesordnung endgültig fest.

§ 8 Ablauf der Sitzung
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden geleitet.

§ 9 Finanzierung
9.1
Der Kostenausgleich für die Ausgaben der Geschäftsstelle und der Homepage, sowie abgestimmter Aktionen der Nationalen Konferenz, erfolgt im Umlageverfahren. Über die Höhe entscheiden die Mitglieder nach Bedarf mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden Mitglieder.

9.2
Die Reise/Übernachtungskosten für die Teilnahme an den Sitzungen gehen zu Lasten der Teilnehmer bzw. Mitglieder.

§ 10 Abstimmungen
10.1
Abstimmungen erfolgen mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Beschlüsse haben für die Mitglieder verbindlichen Charakter. Die Autonomie der einzelnen Mitglieder bleibt unberührt. Stimmberechtigt sind nur juristische Personen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

10.2
Vor einer Abstimmung gibt die Vorsitzende/der Vorsitzende den Gegenstand der
Abstimmung bekannt und eröffnet die Aussprache.

10.3
Vor Eröffnung der Abstimmung beendet die Vorsitzende/der Vorsitzende die Aussprache. Mit Beginn der Abstimmung kann das Wort nicht mehr erteilt werden
Abgestimmt wird durch Handzeichen. Auf Antrag kann auch schriftlich abgestimmt werden.

§ 11 Änderungen
Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 12 Auflösung
Die Nationale Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland löst sich auf, wenn in allen Bundesländern Organe der Selbstverwaltung für Pflegeberufe errichtet sind.

Unterschriften
ADS
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BeKD
______________________________________________________________________
BFLK
______________________________________________________________________
BA
______________________________________________________________________
BDH
______________________________________________________________________
BALK
______________________________________________________________________
DVP
______________________________________________________________________
DGF
______________________________________________________________________
Förderverein Niedersachsen
______________________________________________________________________
Förderverein NRW
______________________________________________________________________
Förderverein Rheinland- Pfalz
______________________________________________________________________
Förderkreis Baden-Württemberg
______________________________________________________________________
Förderverein Bayern
______________________________________________________________________
Förderverein Hamburg
______________________________________________________________________
Förderverein Mecklenburg- Vorpommern
______________________________________________________________________
BVPP
_____________________________________________________________________

Anhang, Mitgliedsverzeichnis

Juristische Mitgliedschaften sind:

  • Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V.(ADS)
  • Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.( BeKD
  • Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberater e. V (BVPP)
  • Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen in der Psychiatrie(BFLK)
  • Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. Wuppertal (BA)
  • Bund Deutscher Hebammen (BDH)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Krankenpflegepersonen e.V.(BALK)
  • Deutscher Pflegeverband (DPV)
  • Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V (DGF)
  • Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen
  • Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen e.V.
  • Förderverein Pflegekammer Hamburg
  • Förderkreis Pflegekammer Baden-Württemberg
  • Förderverein Pflegekammer für Pflegeberufe in Bayern
  • Förderverein Mecklenburg-Vorpommern

 

Natürliche Personen sind:

  • Herr Jens Albrecht
  • Frau Professor Dr. Edith Kellnhauser